Zusatzzeichen nach StVO - inklusive Sonderanfertigungen
Das Parken wird häufig mit Zusatzzeichen geregelt. Mit einem Schild kann augenblicklich klargemacht werden, wie lange oder wo genau geparkt werden darf. Des Weiteren geben sie darüber Auskunft, ob ein Parkschein benötigt wird oder für welche Art von Kraftfahrzeug das Parken überhaupt erlaubt wird. Mit einem Zusatzzeichen kann auch auf spezielle Parkplätze für Fahrzeugführer mit Behindertenausweis hingewiesen werden. Sollten die vielen Zusatzzeichen nach StVO aus dem Sortiment nicht reichen, so besteht immer noch die Möglichkeit, Sondertexte anfertigen zu lassen. Damit kann sehr spezifisch auf einen Sonderfall eingegangen werden.
Sicheres Überholen mit Zusatzzeichen
Auf einem Betriebsgelände oder auch in Kommunen mit dort ansässigen Betrieben gehört es zum Alltag, dass die Straßen von Traktoren oder anderen Lastenfahrzeugen befahren werden. Um eine Stauung des Verkehrs zu vermeiden, können in diesem Fall Zusatzzeichen eingesetzt werden, die das Überholen unter bestimmten Voraussetzungen erlauben. Diese weisen einerseits darauf hin, dass nur Fahrzeuge überholt werden dürfen, die eine sehr geringe Geschwindigkeit fahren. Zum anderen wird durch ein solches Zusatzzeichen darauf hingewiesen, dass eine erhöhte Gefahr besteht. Bei der Anbringung von Zusatzzeichen nach StVO ist darauf zu achten, dass diese flächendeckend eingesetzt werden. Nur so kann garantiert werden, dass es nicht zu Lücken kommt, die im schlimmsten Fall dazu führen können, dass ein Versicherungsschutz für den Betrieb nicht uneingeschränkt gegeben ist.
Achtung Schmutz - Zusatzzeichen für besondere Bedingungen
Auf einem Betriebshof oder auch bei Arbeiten auf der Straße fällen oftmals Verunreinigungen der Fahrbahn an, die eine Gefahr darstellen können. Mit einem Zusatzzeichen sollte darauf hingewiesen werden. Das Gleiche gilt für Gefahren, die sich aus der Witterung ergeben, wie beispielsweise Schnee und Eis. Um Unfälle auch bei Fußgängern zu vermeiden, wird die Aufstellung von Zusatzzeichen dringend empfohlen. Gefahren können sich auch aus der Verwendung von Rollsplitt oder bei engen Einmündungen ergeben. Mit Zusatzzeichen schützt man nicht nur Fahrzeugführer und Passanten, sondern sichert sich darüber hinaus auch gegen gesetzliche Ansprüche ab, die sich aus einer Nichtkennzeichnung der möglichen Gefahr ergeben könnten.
Längenangaben und Hinweise an Fahrradfahrer
Mit einer bestimmten Längenangabe, die von wenigen 100 Metern bis hin zu mehreren Kilometern reichen kann, kann der Rahmen einer potenziellen Gefahr genau abgesteckt werden. Wird zum Beispiel auf einer Länge von zwei Kilometern Rollsplitt verwendet, so kann auf diesen Sachverhalt mit einem dementsprechenden Zusatzzeichen hingewiesen werden. Des Weiteren gibt es im Online-Shop Zusatzzeichen, die an Fahrradfahrer adressiert sind. Diese können genutzt werden, um Radfahrer zum Absteigen zu bewegen oder um auf freigegebene Radfahrstrecken hinzuweisen. Zur Präzisierung eines Sachverhaltes stellen auch hier Zusatzzeichen die beste Möglichkeit dar.